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Briefing

Regierungsentwurf zum „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“

Nach monatelangen regierungsinternen Diskussionen um die wesentlichen Inhalte einer gesetzlichen Regelung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang der Lieferkette ist am 3. März 2021 der Regierungsentwurf für ein deutsches Sorgfaltspflichtengesetz in den parlamentarischen Prozess eingebracht worden. Das Gesetz soll noch im Mai im Bundesrat beraten und bereits im Juni vom Bundestag verabschiedet werden. Anwendbar wird das Gesetz frühestens ab 1. Januar 2023 sein, wobei sich Unternehmen jedoch schon jetzt auf die künftig geltenden umfassenden Compliance-Maßnahmen vorbereiten sollten.

Die Kernpunkte des Gesetzes und die Auswirkungen für global tätige Unternehmen stellen wir Ihnen in diesem Client Briefing vor.



Unsere Global Business and Human Rights Group hält Sie zu den weiteren Entwicklungen selbstverständlich auf dem Laufenden und steht Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Freshfields Client Briefing Sorgfaltspflichtengesetz
(PDF - 214.7 KB)

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