Dr. Eva-Maria Schwarzer berät nationale und internationale Unternehmen zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die arbeitsrechtliche Beratung in Internal Investigations, im Bereich der Compliance und in komplexen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten. Darüber hinaus berät sie regelmäßig in arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmensmitbestimmung sowie der Vertragsgestaltung.
Dr. Eva-Maria Schwarzer verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der arbeitsrechtlichen Begleitung interner und behördlicher Untersuchung sowie nachgelagerter arbeitsgerichtlicher Prozesse. Mandanten schätzen neben ihrer fachlichen Kompetenz auch ihren strategischen und umsichtigen Beratungsansatz sowie ihre Fähigkeit, auch in komplexen Sachverhalten den Überblick zu behalten.
Sprachen: Deutsch, Englisch
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- Arbeitsrechtliche Beratung der Volkswagen AG und Begleitung arbeitsgerichtlicher Prozesse, insbesondere im Zusammenhang mit der sog. Diesel-Thematik
- Arbeitsrechtliche Begleitung mehrerer Internal Investigations und Beratung zu der nachgelagerten Ergreifung arbeitsrechtlicher Maßnahmen
- Begleitung verschiedener pressewirksamer arbeitsgerichtlicher Prozesse im Individual- und Kollektivarbeitsrecht
- Beratung von LANXESS beim Kauf des IFF-Geschäftsbereichs Microbial Control
- Beratung im Bankensektor zu arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Brexit sowie zu Freiwilligenprogrammen
- Beratung zahlreicher Unternehmen bei der Bewältigung der sog. Corona-Krise (insb. zu Kurzarbeit)
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Ausbildung
- Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Deutschland (1. Staatexamen und Promotion)
- Universitetet i Bergen, Norwegen
- Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf
Berufsqualifikation
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