Anne-Kathrin Bertke berät zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die Beratung bei Umstrukturierungen und auf dem Gebiet der Unternehmensmitbestimmung, bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen und SE-Gründungen.
Darüber hinaus berät sie bei Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten und vertritt Mandanten in Gerichtsverfahren.
Anne-Kathrin Bertke spricht Deutsch und Englisch.
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- Beratung von Siemens Gamesa beim Erwerb eines Großteils des europäischen Onshore Service-Geschäfts der Senvion-Gruppe einschließlich der vorherigen Umstrukturierung, Aspekten der anschließenden Integration und der Koordination der Übertragung ausländischer Zielunternehmen.
- Beratung mehrerer internationaler Unternehmensgruppen bei der Optimierung ihrer Corporate Governance einschließlich der Unternehmensmitbestimmung durch Umwandlung in eine SE oder grenzüberschreitende Verschmelzungen, unter anderem Otto Bock HealthCare und eine der weltweit größten Investmentbanken.
- Vertretung einer Big Four-Gesellschaft in Prozessen vor Zivil- und Arbeitsgerichten im Nachgang zu einer Unternehmenstransaktion.
- Begleitung von Verhandlungen mit Betriebsräten im Rahmen mehrerer Umstrukturierungen, insbesondere bei der Spaltung von Geschäftsbetrieben und Outsourcing-Projekten.
- Beratung von Novartis zu Aspekten des deutschen Arbeitsrechts bei der Neugestaltung seines Produktportfolios im Wert von 15 Mrd. GBP.
- Beratung von Hapag-Lloyd zu Fragen des globalen Arbeitsrechts im Rahmen seiner Planung und Umsetzung des Zusammenschlusses mit der südamerikanischen Container-Reederei Compañía Sudamericana de Vapores.
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Ausbildung
- Bucerius Law School, Hamburg, Deutschland (LL.B. und Dr. jur.)
- University of Texas at Austin, USA
- Hanseatisches Oberlandesgericht (Zweites Staatsexamen)
Berufsqualifikation
Auszeichnungen
- Stipendien der Studienstiftung des Deutschen Volkes
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