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Profil Anna Kohlmaier

Anna Kohlmaier vertritt globale Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten mit Schwerpunkt auf Handels-, Gesellschafts- und Kartellschadenersatzrecht in einem multijurisdiktionalen Kontext. Anna Kohlmaier verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Führung hochkarätiger Massenverfahren, einschließlich der Beratung zu grenzüberschreitenden Strategien.

Annas Tätigkeit umfasst vielseitige komplexe Streitigkeiten und Massenklagen mit entsprechender Beratung zu strategischen, kommerziellen und legal tech Aspekten. Zu ihren Mandanten gehören Unternehmen aus verschiedenen Branchen, darunter Industrie-, Technologie- und Finanzunternehmen.

Mandate

- Vertretung eines Technologieunternehmens im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Massenklagen gestützt auf die DSGVO

- Vertretung eines globalen Finanzinstituts bei seiner Verteidigung gegen Aktionärsaktivismus und in Squeeze-out Verfahren

- Vertretung von Volkswagen bei der Abwehr von Kundenansprüchen, die sich aus dem weltweiten Rückruf von VW-Dieselfahrzeugen im Zusammenhang mit dem Ausstoß von Stickoxiden ergeben

- Vertretung globaler Industriekunden bei der Abwehr von Kartellschadenersatzansprüchen

- Vertretung von globaen Unternehmen in Handelsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Schiedsverfahren


Qualifikationen

  • Universität Wien 
  • Université Panthéon-Assas (Paris II)
  • Universität Leiden / Grotius Centre of International Legal Studies 
  • Teilnahme an der Philip C. Jessup International Law Moot Court Competition

Publikationen

  • ÖBl 2024/28 Kartellschadenersatz: Glosse zur Entscheidung des OGH als KOG 2.5.2023, 16 Ok 1/23t, in Österreichischen Blätter für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, gemeinsam mit Dr Maria Dreher-Lorjé, betreffend die rechtliche (Un-)Zulässigkeit der Akteneinsicht in den Akt des Kartellverfahrens für die Zwecke der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen

  • GesRZ 2022, 201 [203] Squeeze-out: „Verbriefte Nachbesserungsrechte im Barabfindungsverfahren, GesRZ 2022, 201 [203]“, gemeinsam mit Dr. Thomas Zottl, betreffend die Frage, ob Nachbesserungsrechte von ehemaligen Aktionären nach einem Squeeze-Out Schadenersatzansprüche enthalten können