Dr. Hubertus Reinbach berät Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Sein Schwerpunkt liegt in der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung mit besonderem Fokus auf der Vertragsgestaltung in Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten. Zudem berät er in arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen, Unternehmensübertragungen und der Gründung von Europäischen Aktiengesellschaften (SE).
Er spricht Deutsch, Englisch, Spanisch und Portugiesisch.
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Ausbildung
- Bucerius Law School, Hamburg, Deutschland
- National Law School of India, Bangalore, Indien
- Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg u. a. mit einer Station am Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe, Deutschland
Berufsqualifikationen
Auszeichnungen
- Dissertationspreis 2018 des Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V.
- Hugo Sinzheimer Preis 2018 des Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht
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