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Dr. Ulrich Scholz

Partner

Antitrust and competition | Energy | Investigations | Mergers and acquisitions | Regulatory and compliance advisory |

He is always extremely well prepared

Client, Chambers Europe 2016

Profile details

Profil Dr. Ulrich Scholz

Dr. Ulrich Scholz ist seit 2002 Partner und gehört der Praxisgruppe Kartellrecht und Außenhandel an. Darüber hinaus ist er Mitglied unserer Sektorgruppe Energie, Rohstoffe und Infrastruktur.

Seine Beratungsschwerpunkte umfassen das deutsche und europäische Energiewirtschaftsrecht unter Einschluss des Energievertragsrechts, des Regulierungsrechts und des Rechts der erneuerbaren Energien. Zudem berät er auf dem Gebiet des europäischen und deutschen Kartellrechts mit einem besonderen Schwerpunkt im Bereich des Energiekartellrechts. Er vertritt insbesondere Energieversorger in zahlreichen Klageverfahren vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten.

Dr. Ulrich Scholz wird regelmäßig von führenden juristischen Verzeichnissen für seine Expertise im Energiesektor anerkannt.

Sprachen: Deutsch, Englisch

Mandate

  • Aktuelle Mandate von Dr. Ulrich Scholz betreffen die Beratung

    • von RWE in Fusionskontrollverfahren betreffend den mit E.ON vereinbarten Asset Swap sowie Vertretung in anschließenden Klage- und Beschwerdeverfahren vor den Europäischen und nationalen Gerichten.
    • von HINT.CO (H2Global) zur Gestaltung von Verträgen über den Ankauf und Verkauf von Wasserstoff-derivaten aus Drittstaaten.
    • des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines Förderprogramms für den Markthochlauf von Power-to-Liquid (PtL)-Kraftstoffen mit dem Schwerpunkt Kerosin.
    • eines Europäischen Stromproduzenten im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Reallabors für die Produktion von Wasserstoff.
    • deutscher Fernleitungsnetzbetreiber im Zusammenhang mit der Errichtung eines Wasserstoffnetzes (onshore und offshore) unter Einschluss der Beteilung an eines Wasserstoffkernnetz
    • eines europäischen Energieversorgers betreffend die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Zugang zu Wasserstoffspeichern,
    • eines Konsortiums im Zusammenhang mit der Errichtung eines Elektrolyseurs mit besonderem Fokus auf die Ausgestaltung von Bezugs- und Vertriebsverträgen.
    • eines Europäischen Energieversorgers beim Erwerb von Anteilen an einer Projektgesellschaft zur Errichtung eines Terminals für den Import von Flüssigerdgas und Wasserstoffderivaten.
    • eines deutschen Fernleitungsnetzbetreibers bei der Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einer offshore-Anschlussleitung zur Anbindung eines LNG-Terminals.
    • eines LNG-Lieferanten bei der Ausgestaltung von LNG-Lieferverträgen.
    • eines europäischen Direktvermarkters in einem Aufsichtsverfahren vor der BNetzA und in anschließenden Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Bilanzkreisen.
    • eines europäischen Stromproduzenten in einer Beschwerdeverfahren vor dem ACER-Beschwerdeausschuss sowie Vertretung in anschließenden Gerichtsverfahren vor den europäischen Gerichten im Zusammenhang mit der Einführung von technischen Höchstpreisgrenzen auf Regelenergiearbeitsmärkten.
    • einer Reihe von Stromversorgungsunternehmen in mehr als zwanzig Verfahren im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche der Übertragungsnetzbetreiber auf Zahlung der EEG-Umlage.
    • mehrerer industrieller Endverbraucher im Zusammenhang im Zusammenhang mit den Preisbremsegesetzen.
    • mehrerer Strom- und Gasversorgungsunternehmen im Zusammenhang mit den vom Bundeskartellamt durchgeführten Ermittlungen im Hinblick auf eine mögliche missbräuchliche Preisgestaltung unter den Energiepreisbremsengesetzen.
    • einer deutschen Bank zu den entflechtungsrechtlichen Anforderungen einer möglichen Beteiligung an den deutschen Transportnetzbetreibern
    • eines deutschen Gasversorgungsunternehmens im Zusammenhang mit der Einstellung russischer Gaslieferungen unter Einschluss von Verhandlungen mit dem BMWK und Vertretung vor nationalen Gerichten und in Schiedsverfahren.
    • eines Mineralölkonzerns betreffend Verpflichtung zum Aufbau von Kapazitäten zur Speicherung von CO2 nach dem Entwurf des Net Zero Industry Act.
    • Eines internationalen Zellstoff- und Papierproduzenten zur Novellierung des europäischen Emissionshandels sowie zur geplanten Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM); zur RED II sowie energie- und umweltbezogenen ESG-Kriterien in Bezug auf die Taxonomie-Verordnung.

Qualifikationen

Ausbildung

  • Universitäten Köln und Bonn
  • Tulane Law School, New Orleans

Mitgliedschaften

  • Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins
  • Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht und
  • Mitglied der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung