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Briefing

COVID-19 und Gewerbemiete: Einzelfallabhängige Vertragsanpassung – das neue Urteil des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Januar 2022 zu den rechtlichen Folgen staatlicher Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für Gewerbemietverhältnisse, hier für den ersten sog. Lockdown im Frühjahr 2020, geurteilt (BGH – XII ZR 8/21).

Nach dem BGH können demnach Mietverträge grundsätzlich aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage angepasst werden. Dabei betonte das Gericht, dass eine umfassende Abwägung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls unerlässlich sei. Eine pauschale Anpassung der Mietzahlungspflicht (z.B. im Sinne einer hälftigen Teilung zwischen den Parteien) sei rechtsfehlerhaft.

Der BGH hat das Urteil der Berufungsinstanz (OLG Dresden, 5 U 1782/20) aufgehoben und es dorthin zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Wir geben in diesem Briefing einen Überblick zur Rechtslage und analysieren das neue BGH-Urteil.

COVID-19 und Gewerbemiete Das neue Urteil des BGH (14. Januar 2022)
(PDF - 936.7 KB)

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