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Automotive

Elektrisch – autonom – vernetzt

Der Automobilsektor befindet sich im Umbruch. Das Auto der Zukunft ist elektrisch, autonom und vernetzt. Unsere Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht berät Fahrzeughersteller, Zulieferer und Mobilitätsdienstleister zu den regulatorischen Herausforderungen dieses Wandels, auch im Rahmen von Unternehmenstransaktionen. Ebenso verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Beratung von technischen und emissionsbezogenen Fragestellungen des geltenden Rechts. Dies macht uns zu einer der führenden Kanzleien bei der Beratung der Automobilindustrie.

Führende Beratung zur Elektromobilität

Wir beraten Mandanten zur klimaneutralen Fertigung von Elektrofahrzeugen, zu beihilferechtlichen Fragen der Elektroauto-Förderung (z.B. Umweltbonus) sowie zu den regulatorischen Anforderungen und den Fördermechanismen bei Ladesäulen (Ladesäulenverordnung und Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur). Wir verfügen auch über umfangreiche Erfahrung im Bereich der Produkt- und Umweltregulierung von Batterien, die wir bei der Beratung zu BEHV einfließen lassen. Gemeinsam mit unserem Team für Energiewirtschaftsrecht beraten wir auch zu Themen der wasserstoffbetriebenen Elektromobilität.

An der Spitze der Entwicklung zum autonomen Fahren

Für Fahrzeughersteller und Zulieferer begleiten wir die Entwicklung von Assistenzsystemen, automatisierten und vollautonomen Fahrzeugen aus rechtlicher Sicht. Gesetzesentwicklungen in diesem Bereich begleiten wir für unsere Mandanten und zeigen ihnen regulatorische Risiken auf, bereits bevor sie entstehen. Das internationale Regelungsumfeld auf EU- und UN/ECE-Ebene ist uns sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht bestens vertraut.

Vernetzte Fahrzeuge und neue Technologien

Gemeinsam mit unserem Team für Datenschutz- und Telekommunikationsrecht beraten wir Fahrzeughersteller und Softwareunternehmen zu allen neuen Technologien im Fahrzeug, beginnend bei Multimedia-Systemen für den Fahrer (fahrzeugintegrierte Funktionen für E-Mail, SMS, Textverarbeitung etc.) bis hin zu Connected Cars, die miteinander und mit der sie umgebenden Infrastruktur kommunizieren.

Typgenehmigung, EU-Marktüberwachung und neue Technologien

Zentraler Ausgangspunkt der Fahrzeugregulierung in Europa ist das Typgenehmigungs- und Marktüberwachungsregime mit seinem komplexen Zusammenspiel der nationalen Behörden und der EU Kommission. Seit Jahren gehört unsere Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht zu den in Deutschland und Europa führenden Teams bei der Beratung zu sämtlichen Fragestellungen in diesem Bereich, u.a. zu Fahrzeugemissionen (NOx-Thematik), Klimaschutz (CO2-Flottengrenzwerte und CO2-Pooling), Verkehrssicherheit (obligatorische Assistenzsysteme der neuen EU-FahrzeugsicherheitsVO) und zahlreichen weiteren neuen technischen Anforderungen.


Erfolge für unsere Mandanten

Regulierung