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Bau- und Planungsrecht

Immobilien in Deutschland – Hochwertige Anlagen mit komplexer Regulierung

Der Immobiliensektor in Deutschland entwickelt sich seit vielen Jahren dynamisch. Ob bei Projektentwicklungen oder Bestandsnutzungen: Für erfolgreiche Investitionen müssen die Anforderungen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts von vornherein mitbedacht werden. Unsere Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht hilft unseren Mandanten mit ihrer umfassenden Erfahrung bei Immobilienprojekten dabei, Risiken frühzeitig zu antizipieren, zu minimieren und zu kontrollieren. „Stolpersteine“ des öffentlichen Bau- und Planungsrechts und mögliche Lösungen erkennen wir vorausschauend – von der „Due Diligence“ einer Bestandsimmobilie, über die Vertragsgestaltung bei laufender Nutzung bis hin zur rechtlichen Begleitung eines Neubauvorhabens.

Eine breite Perspektive für komplexe Vorhaben

Bei unserer Beratung beherrschen wir die Perspektiven von Investoren, Eigentümern, Nutzern, Finanzierern, Projektentwicklern und Bauträgern gleichermaßen. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserer langjährigen Erfahrung mit Mandaten der öffentlichen Hand und unserer besonderen Expertise im Bereich der Stadtplanung. Die von uns betreuten Projekte umfassen auch Objekte von besonderer (bau-)rechtlicher Komplexität oder städtebaulicher Aktualität, darunter Logistikzentren, Industrieparks, Hochhäuser und zunehmend verbreitete Formen des Co-Livings. Neben den Anforderungen des Bau- und Planungsrechts im engeren Sinne beherrschen wir auch alle verwandten Rechtsgebiete wie das Denkmalschutzrecht und das Umweltrecht. Dabei arbeiten wir auch regelmäßig mit technischen Beratern wie Architekten, Sachverständigen und Umweltgutachtern zusammen und wissen, wie man rechtliche und technische Expertise zum erfolgreichen Gelingen eines Projektes zusammenführt.

Rechtsgebietsübergreifender Ansatz für Ihren Erfolg

Unsere besonderen Stärken bestehen in unserem rechtsgebietsübergreifenden Ansatz und einer nahtlosen Zusammenarbeit mit unserer Praxisgruppe Immobilienwirtschaftsrecht. So stehen unseren Mandanten einheitliche Ansprechpartner zur Verfügung, hinter denen ein eingespieltes Team alle rechtlichen Aspekte miteinander verknüpft. Verträge verhandeln wir in ihrer gesamten Komplexität und tragen dazu bei, dass Streitigkeiten von vornherein vermieden werden. Öffentlich-rechtliche Vorgaben betrachten wir dabei nicht als starres Hindernis, sondern suchen – auch gemeinsam mit Behörden – flexibel Lösungen für unsere Mandanten. Neben Transaktionen verfügen wir über eine breite Erfahrung mit behördlichen und gerichtlichen Verfahren zum öffentlichen Bau- und Planungsrecht.

Auf allen Ebenen ein starker Partner

Für uns als internationale Wirtschaftskanzlei zählen Projektentwicklungen und Portfoliotransaktionen im globalen und europäischen Rahmen zu unseren Stärken. Die Basis unserer bau- und planungsrechtlichen Beratung bildet aber auch ein hohes Maß an Expertise und Vernetzung vor Ort. So haben wir stets „ein Ohr“ an den städtebaulichen Trends in deutschen Großstädten. Hierdurch erzielen wir für unsere Mandanten auf allen Ebenen erstklassige Ergebnisse.

Erfolge für unsere Mandanten

Regulierung