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Steuerrecht

Richtig steuern im Regelungsdickicht

Steuerbehörden stehen weltweit zunehmend unter Druck, Steuereinnahmen zu erhöhen und Steuerverkürzungen mit Nachdruck zu bekämpfen. Dies hat zu einer Vervielfachung von steuerlichen Außenprüfungen, Steuerstreitigkeiten und steuerlichen Ermittlungsverfahren geführt.

Unternehmen, die steuereffizient wirtschaften wollen, müssen auch vor diesem Hintergrund größtes Augenmerk auf die Überprüfung ihrer Steuerstrukturen durch die Behörden und eine kritische Öffentlichkeit haben.

Wir entwickeln die für unsere Mandanten passende Strategie mit umfassender, marktführender Kompetenz und Erfahrung in den globalen Rechts- und Steuerregimen. Darüber hinaus setzen wir unser renommiertes Team in allen Steuerfragen ein, zum Beispiel bei Transaktionen, Steuerstreitverfahren, Ermittlungsverfahren, im Zusammenhang mit Geistigem Eigentum, Risikomanagement oder Compliance.

Unsere Expertise umfasst auch:

  • Mehrwertsteuer und indirekte Steuern
  • Steuerberatung
  • Steuern im Transaktionsfeld
  • Steuerliche Untersuchungen und Streitigkeiten
  • Verrechnungspreise

Mandate

  • Die Transaktionsstruktur war für eine öffentliche Übernahme besonders kompliziert und beinhaltete einen Drei-Phasen-Prozess, der ein britisches Entwurfsmodell umfasste, gefolgt von einem nach belgischem Recht gehenden Barangebot (Cash Tender) sowie einer umgekehrter nach belgischem Recht gehenden inländischen Verschmelzung.
  • Weiterhin haben wir ABI bei den steuerlichen Aspekten zum Verkauf von SABMiller’s Anteil an den Familienmarken Peroni, Grolsch und Meantime beraten sowie damit verbundene Geschäftsteile in Italien, den Niederlanden, Großbritannien und international (ausgenommen spezifische Rechte in den USA). Daneben berieten wir zum Verkauf von SABMiller’s Zentral- und Osteuropa Geschäft, welche alle aus kartellrechtlichen Gründen benötigt wurden.
  • Der Verkauf der Marken Peroni, Grolsch und Meantime stellten eine interessante Struktur dar, wobei die Transaktion selbst zwischen ABI und Asahi vollzogen wurde, obwohl die Marken Eigentum von SABMiller waren – der Vollzug des Verkaufs lief unter der Voraussetzung des zeitgleichen Abschlusses der eigentlichen Transaktion.
  • Ebenso beinhaltete der Verkauf eine Reorganisation im Vorfeld der Transaktion. Die steuerlichen Aspekte der vertraglichen Dokumentation wurden daher sehr genau formuliert und niedergelegt. Die Interaktion zwischen dem Verkauf von SABMiller´s Zentral- und Osteuropageschäfts und der eigentlichen Transaktion sowie dem Verkauf der Marken Peroni, Grolsch und Meantime erhöhten die Komplexität dieses Teils der Transaktion aus steuerlichen Sicht ungemein.

  • Diese Transaktion hat Industriestandard-setzende Bedeutung, die zwei sehr komplementäre Unternehmen zusammenführt.
  • Die Transaktion hat umfangreiche politische sowie öffentliche Aufmerksamkeit erregt, besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Brexit Diskussion. Dies hat es unserem internationalen Team ermöglicht, als eine Einheit zu agieren und dabei die Beratung zu leisten, welche steuerliche, regulatorische, kartellrechtliche sowie weitere juristische Aspekte jurisdiktionsübergreifend umfasst.
  • Um kartellrechtliche Bedenken zu beheben, benötigte die Verschmelzung die Zustimmung von LSEG im Hinblick auf den Verkauf der Anteile an der französisch regulierten operativ tätigen Tochtergesellschaft.

Beratung der Bank of America in Bezug auf die steuerlichen Aspekte beim Verkauf von MDNA, der britischen Gesellschaft für Konsumentenkreditkarten mit ca. US 1 Mrd. Kreditkartenforderungen, an die Lloyds Banking Gruppe.

  • Die Transaktion stellte einen wichtigen Verkauf für BoA dar und erfolgte nach einem bereits abgebrochenen Verkaufsversuch in 2012 sowie vor dem Hintergrund der Komplikation durch die Brexit Wahlen in der Mitte des Prozesses. Es war ein kompetitiver Auktionsprozess, wobei parallele Verhandlungen mit verschiedenen Bietern stattfanden.
  • Ein speziell wichtiger kommerzieller Aspekt stellte die Verbindlichkeiten der PPI Positionen in MBNA dar. Komplexe Abfindungen wurden benötigt, welche detaillierte Überlegungen bezüglich des Effekts auf die kürzlich eingeführte UK Steuerlegislative von Nöten machte, da diese eine Restriktion für Steuerentlastungen von PPI Ansprüchen und damit konsequenterweise einen Effekt auf die vereinbarten Regelungen hatte.
  • Ein späterer Wechsel zu einer ungewöhnlichen hybriden Preisstruktur verkomplizierte die vereinbarten Steuerregelungen sowie die Steuerrisikoallokation.

Wir haben einen multinationalen, in den USA ansässigen Konzern bezüglich einer Auseinandersetzung mit den französischen Steuerbehörden (FTA) beraten. Streitpunkt war, dass es der europäischen Sales- und Distributionsstruktur an wirtschaftlicher Substanz mangeln würde und man sich auf inadäquate Verrechnungspreise verlassen hat.

  • Die FTA hat mit einer sehr aggressiven BEPS-inspirierten Kampfansage aufgewartet. Originär berief sich die FTA auf Steuerbetrug und führte Betriebsuntersuchungen durch, und, nachdem die Betrugsanschuldigung fallen gelassen wurde, behauptete die FTA auf Basis der französischen Missbrauchs- und Verrechnungspreisvorschriften, dass das operative Modell des Konzerns zu einer unverhältnismäßigen Mehrallokation des steuerlichen Einkommens an das angehörige Schweizer Unternehmen führte und zwar relativ gesehen zu den eigentlichen Risiken, Funktionen und lokalen Infrastruktur des Unternehmen.
  • Wir verteidigten das Unternehmen und konnten die Angelegenheit erfolgreich beilegen, was den Mandanten nur einen Bruchteil der ursprünglichen Klage der FTA von originär € 50 Mio. kostete.