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Verrechnungspreise:

ihre Ermittlung erfordert eine Verbindung rechtlicher Expertise mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz

Verrechnungspreise

Die konzerninternen Geschäftsbeziehungen international tätiger Unternehmen sind vielfältig und komplex. Bei der Vergütung des konzerninternen Austauschs von Waren, Dienstleistungen und immateriellen Vermögensgegenständen sind zahlreiche Steuer- und Verrechnungspreisvorschriften zu berücksichtigen.

Verrechnungspreise können die Konzernsteuerquote beeinflussen

Konzerninterne Geschäftsbeziehungen unterliegen nicht den vom Markt vorgegebenen Bedingungen. Mit Verrechnungspreisen kann auf die Zuordnung von Gewinnen innerhalb eines Konzerns und damit auch auf die Konzernsteuerquote und Ressourcenallokation Einfluss genommen werden. Daher sind Verrechnungspreise sowie deren Dokumentation einer der Schwerpunkte der Prüfungen nationaler Steuerbehörden.

Maßgeblich ist der Fremdvergleichsgrundsatz

Um eine angemessene Verteilung des Steueraufkommens zu erreichen, sehen die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die steuerlichen Vorschriften der meisten Wirtschaftsnationen bei der Ermittlung von Verrechnungspreisen die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes (arm's length principle) vor.