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Insight

ESG Morning Briefings

Die Nach­haltigkeits­transformation ist bei fast allen Unter­nehmen zu Recht ein Top-Thema von Geschäfts­leitung und Management – und auch bei Freshfields Bruckhaus Deringer ein Schwer­punkt des ganz­heitlichen Beratungs­angebots. Aus diesem Grund bieten wir unseren Mandanten mit unseren regelmäßig statt­findenden „ESG Morning Briefings“ eine Reihe an, bei der gemeinsam mit wechselnden Gästen drängende Fragen im Bereich ESG diskutiert und so zur Etablierung von Best (ESG) Practices beigetragen werden soll.

Am 6. Dezember 2023 fand das Kick-off-Webinar zum Thema Sustainability Reporting statt. Im Gespräch mit Dr. Julia Menacher, Deputy Project Lead CSRD Implementation bei der Allianz SE und Mitglied der EFRAG Sustainability Reporting Technical Expert Group, erörterten Prof. Dr. Juliane Hilf und Prof. Dr. Christoph H. Seibt Umsetzung und Anwendung der CSRD und ESRS.

Die wichtigsten Take-aways der Auftakt­veranstaltung sind:

  • Die bisherigen Arbeiten der EFRAG, inkl. der zusätzlichen (Draft-) Anwendungs­leitlinien, sind eine gute Grundlage, um mit der Wesentlichkeits­analyse zu beginnen.

  • Über die Q&A-Plattform auf der EFRAG-Website können Unternehmen Fragen und Interpretations­vorschläge einreichen. Die Time-to-Market wird davon abhängig, ob eine Klarstellung oder zusätzliche Anwendungs­leitlinien erforderlich sind, um eine Frage zu beantworten.

  • Unternehmen sind, etwa bei verschiedenen Konzepten, flexibel bei der Anwendung der ESRS und können die Auslegung entsprechend ihres unternehmens­spezifischen Kontexts vornehmen. Es müssen nicht notwendigerweise neue Daten für die Wesentlichkeits­analyse generiert bzw. von Geschäfts­partnern eingeholt werden. Oftmals genügt es, diese auf Grundlage vorhandener Informationen innerhalb oder außerhalb des Unternehmens (ggf. unter Einbindung von Stakeholdern) vorzunehmen. Auch Schätzwerte und Proxys, etwa auf Sektor-Level, können herangezogen werden.

  • Konkretere Vorgaben von EFRAG, z.B. mit Blick auf die finanziellen Schwellen­werte der Wesentlichkeits­analyse, sind nicht absehbar. Unternehmen sollten individuelle Benchmarks definieren und können sich z.B. an der eigenen Finanz­bericht­erstattung orientieren. Mit Blick auf die Impact-Analyse bleibt abzuwarten, wie sich die Markt­praxis hinsichtlich der Schwellen­werte entwickeln wird. Es erscheint wahrscheinlich, dass sich bei den sozialen Themen ein konservativerer Ansatz herausbildet.

  • Bei der Beurteilung von Impacts auf die Umwelt kann der inkrementelle Effekt eines Unternehmens auf Umwelt­themen berücksichtigt werden.

  • Besonders zu achten ist auf die Dokumentation der Wesentlichkeits­analyse, auch mit Blick auf die Abstimmung mit dem Prüfer und der Nach­vollziehbar­keit der Analyse. Die Ergebnisse variieren; je nach Unternehmens­kontext können auch wenige ESRS-Subtopics als wesentlich eingestuft werden.

  • Die ersten CSRD-Berichte werden in den Folgejahren nachgeschärft (werden müssen). So werden sich etwa Anwendungs­leitlinien, Marktpraxis und Methoden sowie Daten­verfügbarkeit über die Jahre hinweg verbessern.

 

Weiterführende Briefings und Blogs unseres ESG-Teams zum Thema sustainability reporting: