Leon Dorn berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen in komplexen gerichtlichen Auseinandersetzungen und Schiedsverfahren in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts.
Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
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Beratung und Verteidigung eines weltweit tätigen Herstellers von Konsumgütern gegen Schadensersatzklagen in zahlreichen Rechtsordnungen, die gegen den Hersteller und seine Vertragshändler gerichtet sind.
Vertretung eines Online-Dienstleistungsunternehmens in einer Musterfeststellungsklage zur Wirksamkeit von Kündigungs- und Vertragsverlängerungsklauseln.
Vertretung eines Versicherungsunternehmens in einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Ablösung eines Darlehens.
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Leon Dorn hat Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und der Georgetown University in Washington D.C. studiert. Sein Referendariat absolvierte er am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen beim Auswärtigen Amt (Deutsche Botschaft Tokyo) und bei internationalen Wirtschaftskanzleien. Er ist seit 2021 als Rechtsanwalt zugelassen.
- Rechtsanwalt
- Dr. iur. (Bucerius Law School, Hamburg)
- Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht, Hamburg
- Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in
- Hamburg (Bachelor of Law – LL.B.) und der Georgetown University in Washington D.C.
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