

Ethikkomitee
Unsere Mandanten vertrauen auf unsere fachliche Expertise, unsere Sorgfalt, Loyalität und Integrität sowie auf unsere Verschwiegenheit und anwaltliche Unabhängigkeit. Ethisch vertretbares Handeln gehört für uns zu den unverzichtbaren Anforderungen an unsere Beratung.
Das Ethikkomitee berät die deutsche Praxis von Freshfields Bruckhaus Deringer in ethischen Fragen der laufenden Mandatsarbeit sowie bei der Anwendung und Weiterentwicklung unserer Grundsätze und Verhaltensregeln. Es ist unabhängig und wird von dem deutschen Verfassungsrechtler und ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio geleitet. Es kann von allen Anwälten und Mitarbeitern der deutschen Freshfields-Praxis angerufen werden. Neben Professor Di Fabio gehören dem Ethikkomitee Dr. Barbara Keil und Dr. Michael Josenhans, beide aktive Partner der Sozietät, sowie der ehemalige Partner und Of Counsel Dr. Christoph von Bülow an.
Unsere Ansprüche an uns selbst und unsere Maßstäbe für die Mandatsarbeit haben wir in unseren ethischen Grundsätzen und Verhaltensregeln zusammengefasst. Sie reflektieren nicht nur geltende berufsrechtliche Vorgaben, sondern auch ethische Handlungsmaximen der Sozietät bei der Vertretung der Interessen unserer Mandanten. Sie sind für alle in Deutschland tätigen Anwälte und Mitarbeiter von Freshfields Bruckhaus Deringer bindend und elementarer Bestandteil der kanzleiinternen Fortbildungsprogramme und Review-Gespräche.