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Freshfields berät Sixt bei Konsortialkredit unter KfW-Beteiligung

Die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Sixt SE zu dem heute bekannt gegebenen Konsortialkredit mit einem Bankenkonsortium bestehend aus der Bayerischen Landesbank, Commerzbank AG, DZ BANK AG und UniCredit Bank AG sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beraten. Es handelt sich um eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro, welche zu marktüblichen Konditionen und mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren abgeschlossen wurde. Freshfields unterstützte die bekanntermaßen starke Rechtsabteilung der Sixt SE bei dieser Transaktion.

 

 

2019 war für Sixt das erfolgreichste Geschäftsjahr der Unternehmensgeschichte. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Abschluss des ersten Quartals 2020 ca. 24 Prozent. Dennoch ist der Kapitalmarkt für Sixt infolge der außergewöhnlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie derzeit nicht zugänglich. Angesichts der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Unsicherheiten hat sich der Vorstand der Sixt SE entschieden, die finanzielle Flexibilität durch diesen Konsortialkreditvertrag abzusichern.

 

Eine der Bedingungen des Konsortialkredits ist ein Verzicht der Sixt SE auf Dividendenzahlungen während seiner Laufzeit mit Ausnahme der jährlichen Mindestdividende in Höhe von 0,05 Euro je Vorzugsaktie. Die Dividendenaussetzung für das Geschäftsjahr 2019 hatte die Sixt SE als Teil ihres Programms zur Begrenzung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bereits unabhängig von den Verhandlungen mit der KfW im Zuge ihrer Ad-hoc-Mitteilung vom 16. März 2020 bekanntgegeben.

 

Auf Seiten von Sixt waren Dr. Franz Weinberger (Federführung und Projektleitung; stellv. Leiter Rechtsabteilung) und Dr. Andrew Mountstephens (Leiter Rechtsabteilung) tätig.

 

Das Freshfields Team umfasste Partner Dr. Frank Laudenklos (Federführung), Counsel Nina Heym und Associate Dr. Matthis Grenzer (alle Bank- und Finanzrecht).