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Briefing

Vertragsanpassungen in der Corona-Krise

Die Corona-Krise hat die deutsche Wirtschaft weiterhin fest im Griff. Produktions- und Mobilitätsbeschränkungen sowie in der Folge Lieferschwierigkeiten und Nachfrageeinbrüche lassen das deutsche Bruttoinlandsprodukt nach aktuellen Berechnungen im Jahr 2020 um 6,3 Prozent einbrechen. Zum Vergleich: Der Rückgang des Bruttoinlandsprodukts infolge der ersten Ölkrise in den 1970-er Jahren und infolge der Finanzkrise 2008/2009 lag bei 0,9 bzw. 5,7 Prozent. Auch wenn die Belastungen im Einzelfall unterschiedlich stark ausfallen, sind doch alle Wirtschaftssektoren und alle Stufen der Wertschöpfung betroffen – unabhängig davon, ob das Unternehmen Lieferant oder Abnehmer ist.

Die erste Phase jeder großen Krise besteht darin, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und zur Sicherung des Fortbestands des Unternehmens zu treffen. Wenn sich nach Abschluss dieser ersten Krisenbewältigungsphase die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das operative Geschäft stabilisiert haben, stellen sich Fragen der strategischen (Neu-)Ausrichtung. Solche Überlegungen können den Wunsch auslösen, langfristig eingegangene Vertragsbeziehungen anzupassen. Jeder Wirtschaftsteilnehmer kann dabei sowohl Adressat eines Anpassungsverlangens sein, als auch selbst ein Anpassungsverlangen haben.

Im Idealfall entwickeln Unternehmen in dieser Situation mit ihren Lieferanten und Abnehmern einvernehmliche Anpassungen, die auftretende Probleme pragmatisch und kommerziell sinnvoll lösen. Entsprechenden Verhandlungen sollte jedoch eine Bewertung des Handlungsspielraums und der Nichteinigungsalternative vorausgehen. Insofern stellen sich nun und in der Zukunft zahlreiche Fragen zum (rechtlichen und strategischen) Umgang mit bestehenden Dauerschuldverhältnissen: Welche Möglichkeiten bietet der Vertrag oder das Gesetz, um angesichts von Lieferschwierigkeiten Flexibilität zu gewinnen? Können Vertragspartner zur Lieferung gezwungen werden? Müssen alle eigenen Verpflichtungen erfüllt werden? Können finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das eigene Unternehmen durch die Durchsetzung von Vertragsanpassungen abgemildert werden?

Die folgenden Ausführungen sollen die Handlungsoptionen bei Anpassungsbedarf in Dauerschuldverhältnissen beleuchten und erste Antworten auf die oben beispielhaft gestellten Fragen geben. Zunächst werden gängige Szenarien dargestellt, die für Anpassungsbedarf entlang der Lieferkette sorgen können. Sodann werden die Anpassungsmöglichkeiten auf Grundlage der typischerweise vereinbarten vertraglichen Regelungen und im Anschluss das gesetzliche Instrumentarium dargestellt. Schließlich wird kurz auf praktische Fragen der (schieds-)gerichtlichen Geltendmachung und der Durchsetzung von Ansprüchen eingegangen. Daran schließt sich eine praktische Handreichung in Form einer Checkliste an.


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Ihre Hauptansprechpartner


Düsseldorf
Dr. Moritz Becker
Dr. Roman Mallmann

Frankfurt
Dr. Martin Mekat
Dr. Daniel Schnabl

Hamburg
Dr. Hans-Patrick Schroeder
Kathrin Asschenfeldt

München
Dr. Michael Rohls
Elisabeth Weber

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(PDF - 302.5 KB)

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