Insight
ESG Morning Briefings
Die Nachhaltigkeitstransformation ist bei fast allen Unternehmen zu Recht ein Top-Thema von Geschäftsleitung und Management – und auch bei Freshfields Bruckhaus Deringer ein Schwerpunkt des ganzheitlichen Beratungsangebots. Aus diesem Grund bieten wir unseren Mandanten mit unseren regelmäßig stattfindenden „ESG Morning Briefings“ eine Reihe an, bei der gemeinsam mit wechselnden Gästen drängende Fragen im Bereich ESG diskutiert und so zur Etablierung von Best (ESG) Practices beigetragen werden soll.
Am 6. Dezember 2023 fand das Kick-off-Webinar zum Thema Sustainability Reporting statt. Im Gespräch mit Dr. Julia Menacher, Deputy Project Lead CSRD Implementation bei der Allianz SE und Mitglied der EFRAG Sustainability Reporting Technical Expert Group, erörterten Prof. Dr. Juliane Hilf und Prof. Dr. Christoph H. Seibt Umsetzung und Anwendung der CSRD und ESRS.
Die wichtigsten Take-aways der Auftaktveranstaltung sind:
-
Die bisherigen Arbeiten der EFRAG, inkl. der zusätzlichen (Draft-) Anwendungsleitlinien, sind eine gute Grundlage, um mit der Wesentlichkeitsanalyse zu beginnen.
-
Über die Q&A-Plattform auf der EFRAG-Website können Unternehmen Fragen und Interpretationsvorschläge einreichen. Die Time-to-Market wird davon abhängig, ob eine Klarstellung oder zusätzliche Anwendungsleitlinien erforderlich sind, um eine Frage zu beantworten.
-
Unternehmen sind, etwa bei verschiedenen Konzepten, flexibel bei der Anwendung der ESRS und können die Auslegung entsprechend ihres unternehmensspezifischen Kontexts vornehmen. Es müssen nicht notwendigerweise neue Daten für die Wesentlichkeitsanalyse generiert bzw. von Geschäftspartnern eingeholt werden. Oftmals genügt es, diese auf Grundlage vorhandener Informationen innerhalb oder außerhalb des Unternehmens (ggf. unter Einbindung von Stakeholdern) vorzunehmen. Auch Schätzwerte und Proxys, etwa auf Sektor-Level, können herangezogen werden.
-
Konkretere Vorgaben von EFRAG, z.B. mit Blick auf die finanziellen Schwellenwerte der Wesentlichkeitsanalyse, sind nicht absehbar. Unternehmen sollten individuelle Benchmarks definieren und können sich z.B. an der eigenen Finanzberichterstattung orientieren. Mit Blick auf die Impact-Analyse bleibt abzuwarten, wie sich die Marktpraxis hinsichtlich der Schwellenwerte entwickeln wird. Es erscheint wahrscheinlich, dass sich bei den sozialen Themen ein konservativerer Ansatz herausbildet.
-
Bei der Beurteilung von Impacts auf die Umwelt kann der inkrementelle Effekt eines Unternehmens auf Umweltthemen berücksichtigt werden.
-
Besonders zu achten ist auf die Dokumentation der Wesentlichkeitsanalyse, auch mit Blick auf die Abstimmung mit dem Prüfer und der Nachvollziehbarkeit der Analyse. Die Ergebnisse variieren; je nach Unternehmenskontext können auch wenige ESRS-Subtopics als wesentlich eingestuft werden.
-
Die ersten CSRD-Berichte werden in den Folgejahren nachgeschärft (werden müssen). So werden sich etwa Anwendungsleitlinien, Marktpraxis und Methoden sowie Datenverfügbarkeit über die Jahre hinweg verbessern.