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Telekommunikationsrecht

Der Anwendungsbereich der Telekommunikationsregulierung weitet sich aus

Dem Telekommunikationsrecht unterfallen längst nicht mehr nur Fest- und Mobilfunknetzbetreiber und die „klassischen“ Anbieter von Telekommunikationsdiensten. Seit dem Inkrafttreten des Europäischen Kodex für Elektronische Kommunikation und dem darauf basierenden Telekommunikationsgesetz wird eine Vielzahl von Unternehmen reguliert. Das betrifft beispielsweise Over-the-Top-Dienste (OTT), wie Messenger-Apps. Es werden Dienste als Telekommunikation eingestuft, bei denen dies auf dem ersten Blick nicht ersichtlich ist. Daraus folgen zum Teil erhebliche Pflichten und Anforderungen an Betreiber. Die fortschreitende Digitalisierung führt ebenfalls zu Herausforderungen auf regulatorischer Seite. Neuer Beratungsbedarf besteht auch aufgrund der zunehmenden Konvergenz digitaler Dienste. Die 5G-Technologie eröffnet dabei neue Möglichkeiten und führt zu neuen Marktteilnehmern.

Wir beraten mit unserem praxisgruppenübergreifenden Team zu allen rechtlichen Aspekten in der Telekommunikationsbranche – sowohl zu den regulatorischen als auch den kommerziellen Aspekten.

Regulierung von Netzbetreibern, Zugangs- und Entgeltregulierung

Wir begleiten Netzbetreiber und Zugangsnachfrager in Verfahren der Zugangs- und Entgeltregulierung, in Missbrauchsverfahren sowie bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Nutzung passiver Infrastrukturen vor der Bundesnetzagentur, dem Bundeskartellamt sowie den Verwaltungs- und Zivilgerichten. Unsere Beratung erstreckt sich auf sämtliche Technologien, wie z.B. ADSL, VDSL, Vectoring, WIA, IP-BSA, L2-BSA, FTTH/B sowie G.fast. Wir verhandeln auch Zusammenschaltungsverträge im Bereich Mobilfunk (Sprachtelefonie, SMS, MMS, Payment-Dienste) und Zugangsverträge für Vorleistungen wie FTTH und VDSL.

Markteinführung neuer Produkte

Bei der Markteinführung neuer Produkte, die auf mobilen Internetverbindungen basieren, unterstützen wir vor allem Anbieter von Internet of Things (IoT)-Produkten und von Kommunikationsdiensten. Dazu gehören zum Beispiel vernetzte Funktionen und Apps für Fahrzeuge und Industrie 4.0-Applikationen. Durch unser weltweites Netzwerk sind wir in der Lage, in jedem Land die regulatorischen Herausforderungen zu erkennen und praktikable Lösungen zu finden. Dabei arbeiten wir eng mit unseren Teams für Datenschutz, Kartellrecht und Produktregulierung zusammen.

Joint Ventures, Kooperationen und Verträge im regulierten Bereich

Ein weiterer Fokus unserer Beratung liegt im Bereich kommerzieller Verträge im regulierten Kontext. Für die erfolgreiche Verhandlung von Joint-Ventures, Kooperationen und kommerziellen Vereinbarungen zwischen Telekommunikationsunternehmen und Investoren und/oder Dienstleitern ist die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, der wirtschaftlichen Treiber und der Technologien sowie der Marktpraxis unerlässlich. Unsere Beratung bezieht selbstverständlich angrenzende Rechtsgebiete wie das Steuer-, Kartell- oder Datenschutzrecht ein.

Transaktionen

In den letzten Jahren war eine verstärkte Konsolidierung des Marktes im Bereich Kommunikation zu beobachten. Gegenstand der Transaktionen waren vor allem Betreiber von Breitbandnetzen und Diensteanbietern.
Dieser Trend hält weiter an. Wir begleiten diesen Prozess auf Käufer- und Verkäuferseite durch die Beratung sowohl von Eigentümern und Investoren als auch von strategischen Partnern. Deshalb kennen wir die regulatorischen Risiken und zukünftige Entwicklungen im Telekommunikationssektor, die für eine erfolgreiche Investition maßgeblich sind.

Infrastrukturprojekte

Die Mobilfunkanbieter konzentrieren sich zunehmend auf ihr Kerngeschäft. Ihre Mobilfunkmasten werden in eigene Gesellschaften ausgegliedert und/oder veräußert (sog. „Tower-Deals“). Hier ist neben der telekommunikationsrechtlichen auch die immobilienrechtliche Expertise relevant, zumal sich zum Teil komplexe Fragen zum Eigentum der Masten und der Antennen stellen.

Erfolge für unsere Mandanten

Regulierung