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Vergaberecht

Vergaberechtskonforme Prozesse

Verstöße gegen das Vergaberecht stellen die Wirksamkeit abgeschlossener Verträge in Frage, können hohe Schadenersatzforderungen auslösen und führen zu Verzögerungen im Projektablauf. Daher beraten wir Unternehmen und die öffentliche Hand bei der vergaberechtskonformen Gestaltung von Beschaffungsvorgängen, Privatisierungsverfahren und Projektentwicklungen.
Proaktiv unterstützen wir Mandanten bei der Ausgestaltung rechtskonformer Verfahren – gerade auch nach Maßgabe des EU-Primärrechts, dessen Anforderungen an Transparenz, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit in allen Schritten eines Bieterauswahlverfahrens berücksichtigt werden müssen. Ist ein Projekt schon beendet, helfen wir bei der Bewertung und vor allem Abwendung verbleibender vergaberechtlicher Risiken.

Vergaberechtliche Compliance

Unternehmen, die Rechtsverstöße begehen, droht der Ausschluss von Vergabeverfahren. In enger Abstimmung mit unseren Teams für Strafrecht, Beihilferecht und Kartellrecht unterstützen wir Unternehmen bei der Bewertung der Frage, ob vergaberechtlich relevante Verfehlungen begangen worden sind. Ist dies der Fall, helfen wir unseren Mandanten bei der Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen. Insbesondere bei Kartellrechtsverstößen kollidiert die vergaberechtlich gebotene Transparenz bei der Selbstreinigung mit legitimen Prozessstrategien. Auch hier finden wir regelmäßig Lösungen, die beiden Interessen gerecht werden. Dabei vertreten wir unsere Mandanten auch in behördlichen und gerichtlichen Verfahren mit Auftraggebern.

Erfolge für unsere Mandanten

Regulierung